Verkehrsrecht
Dem Verkehrsrecht werden in erster Linie Rechtsangelegenheiten aus den Bereichen Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen im Straßenverkehr, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen, Ansprüche aus Autokaufverträgen oder nach Werkstattreparaturen und Angelegenheiten der Kraftfahrversicherung (Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung) zugeordnet.
Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar. Hätten Sie z.B. gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden Haushaltsführungskosten zustehen können? Weiterhin wird z.B. der Nutzungsausfall von Laien in der Regel nicht eingefordert.
Durch unsere Beauftragung entstehen dem Mandaten dann keine Kosten, wenn die Gegenseite am Unfall die Alleinschuld trägt.
Ebenso ist bei vorhandener Verkehrs- Rechtsschutzversicherung kein Kostenrisiko gegeben.
Verschenken Sie nicht Ihr Geld und Ihre Zeit, wir sind für Sie da.