Sozialrecht
Das Sozialrecht ist eng verknüpft mit dem Arbeitsrecht und dem Medizinrecht. Sozialrecht (Recht der sozialen Sicherung) dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Das Sozialrecht ist eine Sammel- und Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint. Es unterteilt sich nach der traditionellen Klassifikation in die Bereiche Sozialversicherung (siehe sogleich unten), Sozialversorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung), und Sozialhilfe (Sozialfürsorge).
Wir setzen Ihre Ansprüche durch in den Bereichen:
- Rentenversicherung - Ansprüche, Vorsorge
- Rentenversicherung - Knappschaft
- Kranken- und Pflegeversicherung (Kostenübernahme bei Kuren, Einstufung)
- Kassenarztrecht
- Unfallversicherung (Feststellung von Erwerbsminderung und Beantragung entsprechender Leistungen)
- Angelegenheiten der schwer behinderten Menschen nach dem SGB IX
- Versorgungs- und Entschädigungsrecht
- Angelegenheiten der Agentur für Arbeit (Arbeitsförderung, Alg 1, Alg 2)
- Erziehungs- und Kindergeldangelegenheiten (Minder- und Hochbegabtenförderung)