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Familienrecht

Das Ehe- und Familienrecht erfordert von allen Beteiligten viel Fingerspitzengefühl. Unser Ziel ist es ein konfliktarmes Verfahren durchzuführen und einvernehmliche Lösungen anzuregen.

Bei vorhandenem Vermögen und gemeinsamen Kindern gibt es in der Regel folgende Felder gerichtlich/außergerichtlich zu regeln:
Scheidung
Sorgerecht
Umgangsrecht
Ehegatten/- Kindesunterhalt
Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich

Scheidung binationaler Ehen:

Bei Verfahren mit ausländischen Beteiligten, sind die Artikel 14 und 17 EGBGB zu beachten. Auch Ausländer können vor deutschen Gerichten geschieden werden. Es kann in einem solchen Fall je nach Konstellation ausländisches Familienrecht anwendbar sein. Auf diesem Gebiet haben wir aufgrund der Mandantenstruktur viel Erfahrung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer ersten, familienrechtlichen Beratung. Bei uns erhalten Sie eine solche umfassend Beratung.

In der Kanzlei und im Sekretariat werden Sie bei Bedarf auch in englischer oder türkischer Sprache betreut.

HINWEIS: Die Kosten des Scheidungsverfahrens können mit entsprechender Antragstellung bei wirtschaftlich engen Verhältnissen über die Prozesskostenhilfe abgedeckt werden.

Wir helfen Ihnen dabei.