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Ausländerrecht

Das Ausländerrecht ist ein Teil des Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.

Staatsbürgerschaft ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person in einem Staat.

Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen entsprechend angewandt.

Der Staat legt die Regeln für den Erwerb und Verlust seiner Staatsbürgerschaft sowie die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Pflichten in Gesetzen fest.

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